Impfaufklärung zur Sechsfachimpfung

Lesedauer etwa 10 Minuten · Fachlich durchgesehen am 4.9.2026 von Dr. Linda Tamme

Das Aufklärungsgespräch ist keine Formalie, sondern die Voraussetzung einer gültigen Einwilligung. Was hineingehört – und wer zustimmen darf.

Vor jeder Impfung steht ein Aufklärungsgespräch. Es ist keine Formalie und kein Haftungsvorbehalt, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Einwilligung überhaupt gültig ist. Diese Seite fasst zusammen, worüber vor der Sechsfachimpfung aufgeklärt wird – und wer in Österreich rechtlich zustimmen darf.

Worum es bei der Sechsfachimpfung geht

Die Sechsfachimpfung schützt gegen Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung und Hepatitis B. Sie wird in Österreich im dritten und fünften Lebensmonat sowie zwischen dem zwölften und vierzehnten gegeben.

Es handelt sich um einen Totimpfstoff. Er enthält keine vermehrungsfähigen Erreger, sondern entgiftete Toxine, einzelne Oberflächeneiweiße, abgetötete Viren und ein gentechnisch hergestelltes Eiweiß – dazu ein Aluminiumsalz als Wirkverstärker. Der Impfstoff kann keine der sechs Erkrankungen auslösen.

Was die einzelnen Komponenten leisten und wogegen sie schützen, steht ausführlich auf den Seiten Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Haemophilus influenzae b, Kinderlähmung und Hepatitis B; der Impfstoff selbst ist auf der Seite Hexyon beschrieben.

Was ein Aufklärungsgespräch enthalten muss

Die Anforderungen sind in Österreich durch Rechtsprechung geprägt und lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen. Eine Aufklärung, die einen davon auslässt, trägt die Einwilligung nicht.

  • Die Erkrankungen, gegen die geimpft wird: wie häufig sie sind, wie sie verlaufen, welche Folgen sie haben können.
  • Der Nutzen der Impfung: wie zuverlässig sie schützt und wie lange.
  • Der Ablauf: wie geimpft wird, wie viele Dosen nötig sind, in welchen Abständen.
  • Mögliche Nebenwirkungen: die häufigen und harmlosen ebenso wie die seltenen und schweren, mit einer Angabe zur Häufigkeit.
  • Die Folgen einer Ablehnung: was es bedeutet, nicht zu impfen.

Dazu kommt, dass Gelegenheit für Fragen bestehen muss und dass zwischen Aufklärung und Impfung genug Zeit für eine Überlegung bleiben soll. Bei planbaren Impfungen wie dieser heißt das in der Praxis: Die Unterlagen werden vorab ausgehändigt, das Gespräch findet vor Ort statt, und wer sich nicht entscheiden möchte, kann es vertagen.

Ein häufiges Missverständnis: Der unterschriebene Bogen ist nicht die Aufklärung, sondern ihre Dokumentation. Rechtlich zählt das Gespräch. Ein Bogen ohne Gespräch ersetzt es nicht, ein Gespräch ohne Bogen ist gültig – nur schwerer nachzuweisen.

Wer in Österreich einwilligen darf

Diese Frage kommt häufiger vor, als man annehmen würde, und die Antwort ist gestaffelt.

Für ein Kind ohne eigene Entscheidungsfähigkeit willigen die Obsorgeberechtigten ein. Bei einer Routineimpfung genügt die Zustimmung eines Elternteils; der zustimmende Elternteil darf davon ausgehen, dass er auch für den anderen handelt. Bei Uneinigkeit zwischen den Eltern wird nicht geimpft.

Ab vierzehn Jahren gilt ein Mensch in Österreich in medizinischen Fragen als entscheidungsfähig, sofern er die Tragweite versteht. Eine Jugendliche kann einer Impfung dann selbst zustimmen – auch gegen den Willen der Eltern. Umgekehrt kann sie sie auch ablehnen.

Bei Jüngeren wird die Entscheidungsfähigkeit im Einzelfall beurteilt. Ein zwölfjähriges Kind, das versteht, worum es geht, wird einbezogen; die rechtliche Einwilligung liegt aber bei den Obsorgeberechtigten.

Für die frauenärztliche Praxis ist dieser Punkt an einer Stelle unmittelbar relevant: bei der HPV-Impfung Jugendlicher. Eine Vierzehnjährige kann ihr selbst zustimmen. In der Praxis wird das Gespräch dennoch üblicherweise gemeinsam geführt, weil eine Entscheidung, die zu Hause mitgetragen wird, die bessere ist.

Warum sechs Komponenten in einer Spritze

Der häufigste Einwand im Aufklärungsgespräch lautet, sechs auf einmal seien zu viel für das Immunsystem eines Säuglings. Er verdient eine ernsthafte Antwort und nicht eine Beschwichtigung.

Die Zahl der Bestandteile, mit denen sich das Immunsystem auseinandersetzt, ist der entscheidende Maßstab – nicht die Zahl der Erkrankungen auf dem Etikett. Ein heutiger Sechsfachimpfstoff enthält in Summe weniger als vierzig einzelne Eiweißbausteine. Der Pockenimpfstoff, mit dem ganze Generationen geimpft wurden, enthielt allein rund zweihundert.

Dem gegenüber steht, womit ein Säugling ohnehin täglich zu tun hat. Der Darm eines Neugeborenen wird in den ersten Lebenstagen von Milliarden Bakterien besiedelt, jede mit zahlreichen Oberflächenstrukturen. Die Atemluft, die Haut, jede Nahrung bringen weitere. Ein Impfstoff fällt in dieser Größenordnung nicht auf.

Der praktische Grund für die Kombination ist ein anderer und noch überzeugender: Wären die sechs Komponenten einzeln zu geben, ergäben sich statt drei Terminen achtzehn. Impfprogramme scheitern in der Praxis nicht an der Wirksamkeit, sondern an versäumten Terminen – und jeder zusätzliche Termin ist eine Gelegenheit, einen zu versäumen.

Hinzu kommt, dass Einzelimpfstoffe für diese sechs Komponenten in Europa nicht mehr im Handel sind. Die Frage nach einer Aufteilung stellt sich damit nicht als Wahlmöglichkeit, sondern als Frage danach, ob geimpft wird oder nicht.

Die Nebenwirkungen im Einzelnen

Sehr häufig – bei mehr als einem von zehn geimpften Kindern: Rötung, Schwellung und Druckempfindlichkeit am Oberschenkel; Fieber; Unruhe, vermehrtes Weinen, Appetitlosigkeit, Schläfrigkeit. Diese Reaktionen treten in den ersten ein bis zwei Tagen auf und klingen von selbst ab. Sie sind Ausdruck der Immunantwort und kein Zeichen dafür, dass etwas falsch gelaufen wäre.

Häufig bis gelegentlich – bei einem von hundert bis einem von tausend: Fieber über 39,5 Grad; eine ausgedehnte Schwellung des geimpften Beins; ungewöhnlich schrilles, anhaltendes Weinen; Hautausschlag. Auch diese Reaktionen heilen folgenlos aus, sollten aber ärztlich beurteilt werden, wenn sie ausgeprägt sind oder länger als zwei Tage anhalten.

Selten bis sehr selten – seltener als einer von tausend: Krampfanfälle, meist im Zusammenhang mit Fieber und ohne bleibende Folgen; allergische Reaktionen. Ein anaphylaktischer Schock ist außerordentlich selten und der Grund, warum nach jeder Impfung eine Viertelstunde in der Ordination gewartet wird – solche Reaktionen treten in dieser Zeit auf.

Nicht belegt, obwohl regelmäßig behauptet: ein Zusammenhang mit plötzlichem Kindstod, mit Autismus, mit Allergien, Diabetes oder chronischen Erkrankungen. Diese Fragen sind in großen Untersuchungen mit Millionen Kindern geprüft worden; ein Zusammenhang ließ sich nicht finden.

Diese Aufzählung wirkt lang. Zur Einordnung gehört die Gegenseite: Die Erkrankungen, gegen die geimpft wird, verlaufen bei einem erheblichen Teil der Betroffenen schwer und bei einem Teil tödlich. Genau dieser Vergleich ist der Inhalt des Aufklärungsgesprächs.

Wann nicht oder später geimpft wird

Verschoben wird bei einer akuten, fieberhaften Erkrankung – nicht wegen eines Risikos, sondern weil sich Impfreaktion und Krankheitszeichen sonst nicht auseinanderhalten lassen.

Nicht geimpft wird bei einer nachgewiesenen schweren allergischen Reaktion auf einen Bestandteil oder auf eine frühere Dosis, und bei einer schweren neurologischen Erkrankung, die noch nicht abgeklärt ist.

Keine Gründe zu verschieben sind dagegen: ein Schnupfen ohne Fieber, eine laufende Antibiotikabehandlung, eine Allergie gegen Nahrungsmittel oder Pollen, Neurodermitis, Asthma, eine Frühgeburt, Untergewicht, ein bevorstehender Eingriff oder kranke Geschwister. Diese Liste steht hier, weil sie in der Praxis regelmäßig zu unnötigen Verschiebungen führt.

Wie Häufigkeitsangaben zu lesen sind

Auf jedem Aufklärungsbogen stehen Begriffe wie „häufig" oder „sehr selten". Sie sind europaweit einheitlich definiert, und diese Definition zu kennen macht den Unterschied zwischen einem beunruhigenden und einem informativen Text.

BegriffBedeutetAnschaulich
sehr häufigmehr als 1 von 10mehrere Kinder einer Kindergartengruppe
häufig1 von 100 bis 1 von 10etwa ein Kind je Schulklasse
gelegentlich1 von 1.000 bis 1 von 100etwa ein Kind je Schule
selten1 von 10.000 bis 1 von 1.000etwa ein Kind je Kleinstadt
sehr seltenweniger als 1 von 10.000einzelne Fälle in Österreich pro Jahr

Wichtig ist ein zweiter Punkt, der selten dabeisteht: Diese Angaben beschreiben, wie oft etwas nach einer Impfung beobachtet wurde – nicht zwangsläufig, wie oft es durch sie verursacht wurde. In einem Zeitraum, in dem Millionen Säuglinge geimpft werden, treten zwangsläufig auch Ereignisse auf, die ohnehin geschehen wären.

Ob ein Zusammenhang besteht, lässt sich nur im Vergleich klären: Tritt das Ereignis bei Geimpften häufiger auf als bei Ungeimpften desselben Alters? Genau auf diese Weise wurden die Fragen nach plötzlichem Kindstod, Autismus und chronischen Erkrankungen untersucht – und genau deshalb lässt sich zu ihnen eine klare Antwort geben.

Wer einen Aufklärungsbogen liest und über einer Aufzählung schwerer Ereignisse erschrickt, liest also etwas Richtiges falsch. Die Liste nennt, was gemeldet wurde. Was davon verursacht wurde, steht in den Untersuchungen dahinter – und danach zu fragen ist eine der sinnvollsten Fragen im Aufklärungsgespräch.

Wie Sie sich vorbereiten können

Ein Aufklärungsgespräch wird besser, wenn beide Seiten vorbereitet sind. Vier Dinge helfen:

Den Impfpass mitbringen. Ohne ihn lässt sich nicht sicher sagen, welche Dosis ansteht – und eine unnötige Wiederholung ist ärgerlich.

Fragen aufschreiben. Im Gespräch fallen sie regelmäßig nicht ein und auf dem Heimweg wieder. Es gibt keine dummen Fragen; die Sorge vor Aluminium, vor „zu viel auf einmal" oder vor dem plötzlichen Kindstod gehört gestellt und nicht mitgenommen.

Bekannte Reaktionen berichten. Wenn es nach einer früheren Dosis Fieber, eine ausgedehnte Schwellung oder anhaltendes Schreien gab, gehört das erwähnt – es kann das Vorgehen ändern.

Den Abend danach freihalten. Ein Kind mit Fieber und einem druckempfindlichen Bein braucht Ruhe, und Eltern brauchen sie auch.

Was nach der Impfung zu tun ist

Die Einstichstelle kann gekühlt werden. Ein Fiebermittel in altersgerechter Dosierung ist sinnvoll, wenn das Kind unter dem Fieber leidet – vorbeugend wird es bei dieser Impfung nicht gegeben, weil es die Impfantwort geringfügig dämpft, ohne dass ein Nutzen entstünde. Eine Ausnahme gilt für die Meningokokken-B-Impfung; siehe Bexsero.

Baden, Bewegen und der übliche Tagesablauf sind unproblematisch. Das geimpfte Bein soll nicht geschont, sondern normal bewegt werden – das verteilt die Schwellung schneller.

Ärztlich beurteilt gehören: Fieber über 39,5 Grad, Fieber über mehr als 48 Stunden, ein Krampfanfall, ungewöhnlich schrilles Schreien über Stunden, eine Schwellung des ganzen Beins oder auffällige Teilnahmslosigkeit. Bei Säuglingen unter drei Monaten gilt jede Temperatur über 38 Grad als Grund für eine Beurteilung.

Wenn eine Nebenwirkung auftritt

Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können und sollen gemeldet werden – von Ärztinnen und Ärzten ebenso wie von Eltern selbst. Zuständig ist in Österreich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen; die Meldung ist über ein Formular möglich und braucht keine ärztliche Bestätigung.

Der Sinn dahinter ist nicht Bürokratie. Zulassungsstudien umfassen einige tausend Teilnehmer; Ereignisse, die einmal auf hunderttausend auftreten, können darin nicht sichtbar werden. Sie zeigen sich erst, wenn Millionen Menschen geimpft sind – und sie zeigen sich nur, wenn gemeldet wird.

Historisch hat dieses System mehrfach funktioniert. Der erste Rotavirus-Impfstoff wurde 1999 vom Markt genommen, nachdem gemeldete Fälle von Darmeinstülpungen aufgefallen waren – Einzelheiten stehen auf der Seite Rotaviren. Ein Grippeimpfstoff wurde nach gemeldeten Fällen von Narkolepsie eingeschränkt. Beides sind Beispiele dafür, dass die Überwachung nach der Zulassung kein Ritual ist.

Für Eltern heißt das praktisch: Wenn nach einer Impfung etwas Ungewöhnliches auftritt, besprechen Sie es – auch dann, wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Zusammenhang besteht. Diese Einschätzung zu treffen ist nicht Ihre Aufgabe, das Melden von Beobachtungen schon.

Wenn Sie sich gegen die Impfung entscheiden

Eine Impfung ist in Österreich freiwillig. Eine Ablehnung wird dokumentiert, und sie ändert nichts an der weiteren Betreuung.

Zur Aufklärung gehört allerdings auch, was eine Ablehnung bedeutet: Das Kind bleibt gegen sechs Erkrankungen ungeschützt, von denen mehrere im Säuglingsalter besonders schwer verlaufen. Bei Keuchhusten sind Atemstillstände in den ersten Lebensmonaten die gefürchtetste Folge; bei Hepatitis B führt eine Ansteckung im Säuglingsalter in neun von zehn Fällen zu einem chronischen Verlauf.

Eine Entscheidung lässt sich außerdem später ändern. Eine begonnene Serie wird fortgesetzt, nicht neu begonnen, und auch ein später Beginn ist besser als keiner.

Was im Impfpass dokumentiert wird

Zur Dokumentation gehören mehr Angaben, als man vermuten würde, und jede hat einen Grund: Datum, Handelsname des Impfstoffs, Chargennummer, die impfende Ärztin mit Unterschrift und Stempel.

Die Chargennummer ist der Teil, der am ehesten vergessen wird und im Ernstfall am wichtigsten wäre. Sollte je ein Qualitätsproblem an einer bestimmten Produktionsserie auffallen, lässt sich nur über sie feststellen, wer betroffen ist.

Der Handelsname zählt, weil sich aus ihm die genaue Zusammensetzung ergibt – bei Kombinationsimpfstoffen ist das aus der Zahl der Erkrankungen allein nicht abzuleiten. Bei einem Wechsel des Präparats innerhalb einer Serie ist er die einzige Möglichkeit nachzuvollziehen, was gegeben wurde.

Seit einiger Zeit gibt es in Österreich zusätzlich den elektronischen Impfpass als Teil der elektronischen Gesundheitsakte. Er hat den erheblichen Vorteil, dass er nicht verloren gehen kann – und der verlorene Impfpass ist im Erwachsenenalter der Regelfall, nicht die Ausnahme. Wer das nicht glaubt, frage die nächste Schwangere nach ihrem Rötelnschutz.

Wie es weitergeht

Die Impfungen des Kindes führt die Kinderärztin durch, und dort findet auch das Aufklärungsgespräch statt. In dieser Ordination geht es um den Teil davor – die dTpa- und die Grippeimpfung in der Schwangerschaft und die Frage, was im ersten Lebensjahr ansteht. Termin vereinbaren.

Dieselben Grundsätze gelten übrigens für jede Aufklärung in der Medizin, nicht nur für Impfungen. Vor einer Spiraleneinlage, vor einer Konisation, vor einer vorgeburtlichen Untersuchung wird nach demselben Muster aufgeklärt: Nutzen, Ablauf, Risiken, Alternativen, Folgen des Unterlassens – und Gelegenheit für Fragen. Wenn Sie nach einem Gespräch das Gefühl haben, etwas nicht verstanden zu haben, ist das ein Grund nachzufragen und kein Anlass, sich unwissend zu fühlen. Diese Gespräche sind dafür da.

Häufige Fragen

Muss ich den Aufklärungsbogen unterschreiben?

Die Unterschrift dokumentiert das Gespräch, sie ist nicht die Aufklärung selbst. Rechtlich zählt, dass Sie informiert wurden und Gelegenheit für Fragen hatten.

Müssen beide Eltern zustimmen?

Bei einer Routineimpfung genügt die Zustimmung eines Obsorgeberechtigten. Sind sich die Eltern uneinig, wird nicht geimpft.

Ab wann kann mein Kind selbst entscheiden?

Ab vierzehn Jahren gilt es in medizinischen Fragen als entscheidungsfähig, sofern es die Tragweite versteht – und kann einer Impfung dann selbst zustimmen oder sie ablehnen.

Kann ich mir das Ganze zu Hause überlegen?

Ja, ausdrücklich. Zwischen Aufklärung und Impfung soll genug Zeit für eine Überlegung bleiben. Bei planbaren Impfungen ist ein zweiter Termin problemlos.

Was, wenn mein Kind nach der letzten Dosis stark reagiert hat?

Sagen Sie es vor der nächsten Dosis. Die meisten Reaktionen sprechen nicht gegen eine Fortsetzung, können aber das Vorgehen beeinflussen.

Ist eine Impfung in Österreich Pflicht?

Nein. Impfungen sind freiwillig; eine Ablehnung wird dokumentiert und ändert nichts an der weiteren Betreuung.

Quellen

  1. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2026.
  2. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), §§ 173, 252 – Einwilligung in medizinische Behandlungen.
  3. Fachinformation Hexyon, Sanofi Pasteur, Stand 2025.
  4. Österreichische Ärztekammer: Leitfaden zur ärztlichen Aufklärung.
  5. Robert Koch-Institut: Aufklärungsmerkblätter zu Schutzimpfungen, Berlin 2025.

Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt kein ärztliches Gespräch: Er kennt Ihre Vorgeschichte nicht und kann Sie nicht untersuchen. Wenn etwas an Ihrer Lage von dem abweicht, was hier steht, ist genau diese Abweichung das Entscheidende.

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