Masern

Lesedauer etwa 10 Minuten · Fachlich durchgesehen am 4.9.2026 von Dr. Linda Tamme

Der ansteckendste Erreger überhaupt – und in der Schwangerschaft nicht impfbar. Was vorher geschehen sein muss.

Masern verursachen keine Fehlbildungen – anders als Röteln. Trotzdem gehören sie zu den Infektionen, die in der Schwangerschaft am meisten Sorge bereiten: Sie verlaufen bei Schwangeren schwerer als sonst, erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Fehl- oder Frühgeburt, und geimpft werden kann während der Schwangerschaft nicht. Was zählt, ist auch hier, was vorher geschehen ist.

Was Masern sind

Masern werden durch ein Virus verursacht, das ausschließlich beim Menschen vorkommt. Es ist der ansteckendste bekannte Krankheitserreger überhaupt: Ein Erkrankter steckt in einer ungeschützten Umgebung im Schnitt zwölf bis achtzehn weitere Menschen an. Zum Vergleich – bei der saisonalen Grippe sind es ein bis zwei.

Das Virus überträgt sich über feinste Tröpfchen, die stundenlang in der Luft schweben. Für eine Ansteckung genügt es, einen Raum zu betreten, den ein Erkrankter vor zwei Stunden verlassen hat. Wer nicht geschützt ist und Kontakt hatte, erkrankt mit einer Wahrscheinlichkeit von über neunzig Prozent. Es gibt kaum eine Infektion, bei der die Vorstellung, man könne durch Vorsicht durchkommen, so wenig trägt.

Ansteckend ist ein Erkrankter bereits vier Tage vor dem Ausschlag, also während der Erkältungsphase, in der noch niemand an Masern denkt.

Wie eine Masernerkrankung verläuft

Nach acht bis zehn Tagen beginnt die erste Phase mit hohem Fieber, Schnupfen, Bindehautentzündung und trockenem Husten. Die Augen sind lichtempfindlich, das Krankheitsgefühl ist ausgeprägt. In dieser Zeit finden sich manchmal weißliche Flecken an der Wangenschleimhaut – die Koplik-Flecken, das einzige wirklich beweisende Zeichen vor dem Ausschlag.

Nach ein bis zwei fieberfreien Tagen steigt das Fieber erneut an, und der Ausschlag beginnt: großfleckig, hinter den Ohren startend, dann über Gesicht und Körper. Die Flecken fließen ineinander – anders als bei Röteln, wo sie einzeln stehen bleiben. Nach vier bis sieben Tagen verblasst er unter Schuppung.

Was daran gefährlich ist, ist nicht der Ausschlag, sondern die vorübergehende Schwächung des Immunsystems. Masern löschen einen erheblichen Teil des immunologischen Gedächtnisses – Antikörper gegen früher durchgemachte Infektionen gehen verloren. Dieser Effekt hält Monate bis Jahre an und erklärt, warum in den Jahren nach einer Masernerkrankung andere Infektionen häufiger und schwerer verlaufen. Der Fachbegriff dafür ist Immunamnesie.

Unmittelbar drohen Mittelohrentzündung, Durchfall und Lungenentzündung. Bei etwa einem von tausend Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung, die in einem Teil der Fälle bleibende Schäden hinterlässt. Und sehr selten, nach Jahren, entwickelt sich die subakute sklerosierende Panenzephalitis – eine ausnahmslos tödlich verlaufende Erkrankung des Gehirns. Das Risiko dafür ist am höchsten bei Kindern, die im ersten Lebensjahr erkranken.

Masern in der Schwangerschaft

Die gute Nachricht zuerst: Das Masernvirus ist nicht teratogen. Es verursacht keine Rötelnembryopathie-ähnlichen Fehlbildungen, und ein bestätigter Kontakt ist kein Anlass für weitreichende Entscheidungen über die Schwangerschaft.

Die schlechte: Schwangere erkranken schwerer. Eine Masernpneumonie – eine Lungenentzündung durch das Virus selbst – tritt bei ihnen häufiger auf und verläuft schwerer, mit entsprechendem Risiko einer intensivmedizinischen Behandlung. Die Schwangerschaft unterdrückt bestimmte Teile der Immunabwehr, und das Zwerchfell hat gegen Ende weniger Spielraum.

Für das Kind bedeutet eine mütterliche Masernerkrankung ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburt, Frühgeburt und ein niedriges Geburtsgewicht. Erkrankt die Mutter kurz vor der Geburt, kann das Kind angeboren erkranken – ein schwerer Verlauf, der auf einer Neonatologie behandelt wird und für den das Kind Immunglobuline erhält.

Es gibt keine ursächliche Behandlung. Was bleibt, ist die Vorbeugung, und die heißt Impfung vor der Schwangerschaft.

Warum die Impfung vorher stehen muss

Der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff mit abgeschwächten, vermehrungsfähigen Viren. Solche Impfstoffe werden in der Schwangerschaft nicht gegeben. Ein Schaden ist in den Registern versehentlich geimpfter Schwangerer nie aufgetreten – ein theoretisches Restrisiko lässt sich aber nicht ausschließen, und deshalb bleibt es bei der Zurückhaltung.

Praktisch heißt das: Nach einer MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden. Zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen gelten als vollständiger Schutz, und der hält nach heutigem Wissen lebenslang.

Wurde versehentlich in einer bestehenden Schwangerschaft geimpft, ergeben sich daraus keine weitergehenden Maßnahmen. Nach der Geburt ist die Impfung dagegen unproblematisch und bei fehlendem Schutz ausdrücklich empfohlen – auch in der Stillzeit.

Wer eine Schwangerschaft plant, sollte deshalb beides zugleich prüfen: Masern- und Rötelnschutz. Beide stecken im selben Impfstoff, beide verlangen dieselbe Vorlaufzeit, und beide stehen im selben Impfpass. Näheres dazu bei Röteln und im Vorsorge-Fahrplan.

Wer in Österreich eine Impflücke hat

Masern gelten oft als Kinderkrankheit. Das trifft für Österreich seit Jahren nicht mehr zu: Ein erheblicher Teil der gemeldeten Fälle betrifft Jugendliche und Erwachsene. Der Grund ist eine Lücke, die sich gut benennen lässt.

  • Jahrgänge ab etwa 1970: zu jung, um Masern noch sicher durchgemacht zu haben, und zugleich aus einer Zeit, in der die zweite Impfdosis noch nicht selbstverständlich war. Viele haben genau eine Impfung – und eine reicht nicht.
  • Vor 1970 Geborene gelten in der Regel als immun, weil Masern damals praktisch jeder durchgemacht hat.
  • Wer im Ausland aufgewachsen ist, sollte den Impfpass prüfen lassen – die Programme unterscheiden sich erheblich.

Für Frauen im gebärfähigen Alter fällt diese Lücke ausgerechnet mit dem Alter zusammen, in dem eine Schwangerschaft in Frage kommt. Das ist der Grund, warum die Frage nach dem Impfpass in der Kinderwunschberatung nicht Routine ist, sondern ein Anliegen.

Die MMR-Impfung ist in Österreich für alle Altersgruppen kostenfrei erhältlich – in den öffentlichen Impfstellen und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die am Programm teilnehmen.

Was nach einem Kontakt zu tun ist

Hier zählen Stunden, und die Vorgehensweise unterscheidet sich danach, ob eine Schwangerschaft besteht.

Nicht schwanger, ungeimpft: Eine Impfung innerhalb von 72 Stunden nach dem Kontakt kann die Erkrankung noch verhindern oder abmildern. Diese sogenannte postexpositionelle Impfung ist die erste Wahl, weil sie zugleich den dauerhaften Schutz aufbaut.

Schwanger, ungeschützt: Eine Impfung kommt nicht in Frage. Stattdessen werden Immunglobuline gegeben – fertige Antikörper, die innerhalb von sechs Tagen nach dem Kontakt wirksam sind. Sie verhindern die Erkrankung nicht immer, mildern sie aber deutlich ab. Dasselbe gilt für Säuglinge unter sechs Monaten und für Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

In beiden Fällen gilt: nicht abwarten, sondern noch am selben Tag anrufen. Und: nicht ohne Ankündigung in ein Wartezimmer gehen. Wer Masern für möglich hält, meldet sich telefonisch an, damit die Ordination Vorkehrungen treffen kann – ein einziger Besuch kann sonst ein ganzes Wartezimmer betreffen.

Wie Masern festgestellt werden

Die Blickdiagnose genügt nicht, und das aus einem praktischen Grund: Weil Masern selten geworden sind, hat ein großer Teil der heute tätigen Ärztinnen und Ärzte nie einen Fall gesehen. Umgekehrt werden andere Ausschlagserkrankungen regelmäßig für Masern gehalten.

Gesichert wird die Diagnose auf zwei Wegen. Der Nachweis der Virus-Erbsubstanz per PCR aus einem Rachenabstrich oder aus dem Harn ist in den ersten Tagen nach Ausschlagsbeginn am zuverlässigsten. Parallel wird das Blut auf IgM-Antikörper untersucht, die eine frische Infektion anzeigen; sie sind allerdings in den ersten drei Tagen des Ausschlags noch nicht immer nachweisbar, weshalb bei negativem Befund und fortbestehendem Verdacht wiederholt wird.

Für eine Schwangere hat die Sicherung besondere Bedeutung. Von ihr hängt ab, ob Immunglobuline gegeben werden, ob die Geburtsklinik informiert werden muss und ob das Kind nach der Geburt behandelt wird. Ein „vermutlich Masern" reicht dafür nicht aus.

Was die Meldepflicht bedeutet

Masern sind in Österreich anzeigepflichtig, und zwar bereits bei Verdacht. Die Meldung geht an die Bezirksverwaltungsbehörde, die eine Umgebungsuntersuchung einleitet: Sie ermittelt, wer Kontakt hatte, prüft deren Impfstatus und ordnet Maßnahmen an.

Für ungeschützte Kontaktpersonen kann daraus ein Betretungsverbot für Gemeinschaftsein­richtungen folgen – Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz –, das bis zu zwei Wochen dauern kann. Wer geimpft ist, ist davon nicht betroffen. Das ist ein Aspekt, der in der Beratung selten vorkommt und im Alltag erhebliche Folgen hat: Ein einziger Masernfall in einer Schulklasse kann für ungeimpfte Familien zwei Wochen Betreuungsnotstand bedeuten.

Wer sich also fragt, ob eine Impfung, die ohnehin niemand mehr braucht, den Aufwand wert ist: Sie erspart nicht nur die Erkrankung, sondern auch das Verfahren drumherum.

Warum Masern immer wiederkommen

Damit sich das Virus in einer Bevölkerung nicht mehr halten kann, müssen wegen seiner außergewöhnlichen Ansteckungsfähigkeit etwa 95 Prozent der Menschen geschützt sein. Das ist eine der höchsten Schwellen überhaupt – bei den meisten anderen Erregern genügen 80 bis 90 Prozent.

Österreich erreicht diese Marke bei der zweiten Impfdosis seit Jahren nicht durchgängig. Fünf Prozent Lücke klingen nach wenig, sind bei zwölf bis achtzehn Ansteckungen pro Fall aber genug, damit sich eine eingeschleppte Infektion ausbreitet. Deshalb gibt es hier weiterhin Ausbrüche, während die Erkrankung in anderen Ländern verschwunden ist – und deshalb kann sie auch dort jederzeit wieder auftreten.

Für eine einzelne Frau ist diese Statistik allerdings nicht die entscheidende Größe. Ob im Land 92 oder 96 Prozent geimpft sind, ändert nichts daran, ob sie selbst geschützt ist. Genau das ist der Punkt, an dem eine allgemeine Debatte in eine persönliche Entscheidung übergeht – und die lässt sich mit einem Blick in den Impfpass treffen.

Der Nestschutz – und seine Grenze

Wie bei anderen Infektionen gehen mütterliche Antikörper im letzten Schwangerschaftsdrittel auf das Kind über und schützen es in den ersten Lebensmonaten. Die eigene Masernimpfung des Kindes beginnt in Österreich ab dem vollendeten neunten Lebensmonat.

Dazu gehört eine ehrliche Einschränkung, die selten ausgesprochen wird: Der Nestschutz von Müttern, die geimpft sind, fällt schwächer aus und hält kürzer als der von Müttern, die Masern durchgemacht haben. Der Grund ist, dass eine durchgemachte Erkrankung höhere Antikörperspiegel hinterlässt als eine Impfung.

Das ist kein Argument gegen die Impfung – die Erkrankung hätte ein Vielfaches an Risiko bedeutet. Es ist ein Argument dafür, dass der Schutz eines Säuglings in den ersten Lebensmonaten nicht von der Mutter allein abhängen kann, sondern von der Durchimpfung des Umfelds: Geschwister, Eltern, Großeltern, Betreuungspersonen. Genau dieser Gedanke trägt auch die Empfehlung bei Keuchhusten.

Masern und Stillen

Antikörper gehen auch über die Muttermilch auf das Kind über, allerdings in geringerer Menge und mit begrenzter Wirkung. Stillen ersetzt weder Nestschutz noch Impfung.

Erkrankt eine stillende Mutter an Masern, wird das Stillen in der Regel nicht unterbrochen – das Kind hatte ohnehin Kontakt, und die Milch überträgt schützende Antikörper. Die Entscheidung wird gemeinsam mit der Kinderärztin getroffen, die auch über Immunglobuline für das Kind entscheidet.

Die MMR-Impfung selbst ist in der Stillzeit unbedenklich. Wer im Wochenbett feststellt, dass der Schutz fehlt, sollte ihn dort nachholen und nicht auf die nächste Schwangerschaft warten – dann ist es wieder zu spät.

Wie die Impfung verträglich ist

Der MMR-Impfstoff enthält abgeschwächte Viren, die sich im Körper begrenzt vermehren. Genau daraus erklärt sich das typische Nebenwirkungsbild: Bei etwa fünf von hundert Geimpften treten ein bis zwei Wochen nach der Impfung leichtes Fieber und ein flüchtiger Ausschlag auf – die sogenannten Impfmasern. Sie sind nicht ansteckend und klingen von selbst ab.

Bei Erwachsenen, besonders bei Frauen, kommen gelegentlich vorübergehende Gelenkschmerzen dazu; sie gehen auf den Rötelnanteil zurück und heilen folgenlos aus. Eine Schwellung der Ohrspeicheldrüse als Reaktion auf den Mumpsanteil ist selten.

Wichtig ist der Abstand zwischen Lebendimpfstoffen: Werden MMR und Windpockenimpfung nicht am selben Tag gegeben, sollen mindestens vier Wochen dazwischenliegen. Beides zugleich ist möglich, alles dazwischen nicht.

Nicht geimpft wird bei ausgeprägter Immunschwäche, bei einer laufenden immununterdrückenden Behandlung und in der Schwangerschaft. Eine Hühnereiweißallergie ist entgegen der verbreiteten Annahme kein Hindernis – die heutigen Impfstoffe werden nicht auf Hühnereiern gezüchtet.

Zwei Behauptungen, die sich halten

„Die MMR-Impfung verursacht Autismus." Diese Behauptung geht auf eine Veröffentlichung von 1998 zurück, die zurückgezogen wurde; dem Autor wurde die Approbation entzogen, weil er Daten manipuliert hatte. Seither haben Untersuchungen an mehreren Millionen Kindern keinen Zusammenhang gefunden – zuletzt eine dänische Studie an über 650.000 Kindern. Es ist eine der am gründlichsten widerlegten Behauptungen der Medizin.

„Masern durchmachen stärkt das Immunsystem." Das Gegenteil trifft zu. Masern löschen einen Teil des immunologischen Gedächtnisses und schwächen die Abwehr über Monate bis Jahre – der oben beschriebene Effekt der Immunamnesie. Die Impfung erzeugt diesen Schaden nicht.

Wie es weitergeht

Sehen Sie in Ihren Impfpass, bevor eine Schwangerschaft eintritt. Stehen dort zwei MMR-Impfungen, ist das Thema erledigt. Steht dort eine oder keine, lässt sich das mit zwei Terminen und einem Monat Wartezeit vollständig lösen. Termin vereinbaren.

Wenn Sie den Impfpass nicht finden: Das ist der häufigste Fall und kein Problem. Fragen Sie zuerst bei der Hausärztin oder der Kinderärztin Ihrer Kindheit nach – Impfungen werden dort dokumentiert und über Jahre aufbewahrt. Führt das zu nichts, genügt eine Blutabnahme zur Titerbestimmung, oder es wird ohne weitere Umstände geimpft: Eine zusätzliche MMR-Impfung bei bereits bestehendem Schutz schadet nicht, sie wird vom Immunsystem schlicht neutralisiert. Der Aufwand, den Status zu klären, ist damit in jedem Fall kleiner als die Unsicherheit, ihn nicht zu kennen.

Häufige Fragen

Ich bin schwanger und mein Impfstatus ist unklar. Was tun?

Der Titer lässt sich per Blutabnahme bestimmen. Fehlt der Schutz, wird nicht in der Schwangerschaft geimpft, sondern nach der Geburt. Bis dahin: bei Verdacht auf Kontakt sofort melden, damit Immunglobuline gegeben werden können.

Muss ich den Titer bestimmen lassen, wenn ich zweimal geimpft bin?

Nein. Zwei dokumentierte Impfungen gelten als vollständiger Schutz, unabhängig vom gemessenen Wert.

Wie lange muss ich nach der Impfung mit einer Schwangerschaft warten?

Einen Monat. Tritt eine Schwangerschaft früher ein, folgen daraus keine weiteren Maßnahmen.

Kann mein Baby vor dem neunten Lebensmonat geimpft werden?

In besonderen Situationen – bei einem Ausbruch oder vor einer Reise – ist eine Impfung ab dem sechsten Monat möglich. Sie wird später regulär wiederholt, weil mütterliche Antikörper die Impfantwort abschwächen können.

Ich hatte Masern als Kind – muss ich mich impfen lassen?

Wenn die Erkrankung ärztlich dokumentiert ist, nein. Bei bloßer Erinnerung lohnt eine Titerbestimmung: Masern werden häufig mit anderen Ausschlagserkrankungen verwechselt.

Darf ich nach der MMR-Impfung stillen?

Ja, die Impfung ist in der Stillzeit unbedenklich und bei fehlendem Schutz ausdrücklich empfohlen.

Quellen

  1. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2026.
  2. World Health Organization: Measles vaccines – WHO position paper. Weekly Epidemiological Record 2017.
  3. Mina MJ u. a.: Measles virus infection diminishes preexisting antibodies. Science 2019;366:599–606.
  4. Hviid A u. a.: Measles, Mumps, Rubella Vaccination and Autism. Annals of Internal Medicine 2019;170:513–520.
  5. Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Masern, Berlin 2025.

Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt kein ärztliches Gespräch: Er kennt Ihre Vorgeschichte nicht und kann Sie nicht untersuchen. Wenn etwas an Ihrer Lage von dem abweicht, was hier steht, ist genau diese Abweichung das Entscheidende.

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