Kostenrückerstattung

Wie die Einreichung abläuft – und warum 80 Prozent Erstattung nicht 80 Prozent des Honorars bedeuten.

Die Ordination hat keinen Kassenvertrag – sie ist eine Wahlarztordination. Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Erstattet werden 80 Prozent des Kassentarifs.

„Alle Kassen“ – hier nicht, und das sollten Sie vorher wissen

Wer nach einer Frauenärztin in Wien sucht, sucht oft nach „alle Kassen“. Die Antwort für diese Ordination lautet: nein. Es gibt keinen Vertrag mit der ÖGK oder einem anderen Träger, mit dem die Behandlung direkt über die e-card abgerechnet würde. Sie zahlen hier ein Honorar und bekommen einen Teil davon von Ihrer Kasse zurück.

Das ist kein Nachteil, den man Ihnen verschweigen sollte, sondern eine Entscheidung mit zwei Seiten. Die eine: Es bleibt ein Betrag bei Ihnen, den es bei einer Vertragsärztin nicht gäbe. Die andere: Eine Konsultation dauert 25 Minuten, Termine sind zeitnah zu bekommen, und eine Spiraleneinlage findet nicht zwischen Tür und Angel statt. Welche Seite schwerer wiegt, entscheiden Sie – aber nicht erst im Wartezimmer.

Alle Honorare stehen vollständig auf der Seite Preise, damit sich diese Frage vor dem Termin beantworten lässt und nicht danach.

Was eine Wahlärztin ist

Eine Wahlärztin hat dieselbe Ausbildung und dieselbe Fachprüfung wie eine Vertragsärztin und ist bei derselben Ärztekammer eingetragen. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Abrechnung: Es besteht kein Vertrag mit den Krankenversicherungsträgern, deshalb rechnet die Ordination nicht mit der Kasse ab, sondern mit Ihnen. Ihr Versicherungsschutz bleibt davon unberührt – Sie haben weiterhin Anspruch auf Erstattung, nur eben im Nachhinein.

Der praktische Unterschied ist die Zeit pro Patientin. Vertragsordinationen rechnen je Quartal über Pauschalen ab, die eine hohe Zahl an Fällen voraussetzen. Wer ohne Vertrag arbeitet, kann die Termine länger ansetzen. Bei einer Spiraleneinlage ist genau das der Punkt: Der Eingriff dauert wenige Minuten, aber wie er erlebt wird, entscheidet sich an der Vorbereitung und daran, ob dabei jemand unter Zeitdruck steht.

Wie die Einreichung abläuft

  1. Sie erhalten nach dem Termin eine Honorarnote. Sie enthält alle Angaben, die die Kasse braucht: Ihre Daten, Diagnose, erbrachte Leistungen, Datum und Zahlungsbestätigung.
  2. Die Honorarnote reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – bei den meisten Kassen online über das jeweilige Serviceportal, per Post oder persönlich in einer Servicestelle.
  3. Die Erstattung wird auf Ihr Konto überwiesen, üblicherweise binnen einiger Wochen.

Für die Einreichung gilt eine Frist: In der Regel haben Sie dafür 42 Monate ab dem Tag der Behandlung Zeit. Es lohnt sich trotzdem, die Rechnungen zeitnah einzureichen, weil sie sonst erfahrungsgemäß liegen bleiben.

Was 80 Prozent tatsächlich bedeuten

Diese Zahl wird häufig missverstanden. Erstattet werden 80 Prozent dessen, was dieselbe Leistung bei einer Vertragsärztin gekostet hätte – nicht 80 Prozent des hier bezahlten Honorars. Der Kassentarif liegt deutlich unter dem Wahlarzthonorar, und die Differenz bleibt bei Ihnen.

Es ist besser, das vorher zu wissen als hinterher. Wenn Sie die zu erwartende Erstattung für eine bestimmte Leistung genau wissen möchten, fragen Sie bei Ihrer Kasse nach – sie kann den Kassentarif für die jeweilige Position nennen. Eine allgemeine Faustregel dafür gibt es nicht, weil die Tarife je nach Leistung und Träger unterschiedlich ausfallen.

Diese 80 Prozent betreffen das österreichische Kassensystem. Wer privat oder im Ausland versichert ist, kann die Honorarnote ebenso einreichen – erstattet wird dann nach dem individuellen Versicherungsschutz und nicht nach dem Kassentarif. Was er umfasst, sagt Ihnen Ihre Versicherung am zuverlässigsten vorab.

Eine eigene Regel gilt für Verhütungsmittel: Sie sind in Österreich keine Leistung der Krankenkasse. Bei einer Spiraleneinlage ist deshalb der ärztliche Anteil des Termins erstattungsfähig, nicht die Spirale selbst.

Welche Kassen die Honorarnoten annehmen

Die Honorarnoten der Ordination werden unter anderem von folgenden Trägern angenommen:

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Krankenfürsorgeanstalten der Länder und Städte, etwa die KFA Wien
  • private Krankenversicherungen im Rahmen der jeweiligen Polizze

Zusatzversicherung

Eine private Zusatzversicherung übernimmt je nach Vertrag einen Teil oder den gesamten Rest. Üblich ist, dass die Kasse zuerst erstattet und die Zusatzversicherung anschließend die Differenz übernimmt – dafür braucht sie meist die Abrechnung der Kasse zusätzlich zur Honorarnote. Was Ihr Vertrag vorsieht, steht in der Polizze; im Zweifel hilft ein Anruf bei der Versicherung vor dem Termin.

Häufige Fragen

Nimmt die Ordination alle Kassen?

Nein. Es besteht kein Kassenvertrag, die Ordination ist eine Wahlarztordination. Sie zahlen das Honorar selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer Kasse ein, die 80 Prozent des Kassentarifs erstattet. Die Honorarnote wird von ÖGK, SVS, BVAEB, den Krankenfürsorgeanstalten und privaten Versicherungen angenommen.

Was ist der Unterschied zwischen Wahlärztin und Kassenärztin?

Ausbildung, Fachprüfung und Kammerzugehörigkeit sind dieselben. Der Unterschied liegt in der Abrechnung: Eine Vertragsärztin rechnet direkt über die e-card mit der Kasse ab, eine Wahlärztin stellt Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie einreichen. Ihr Versicherungsschutz bleibt in beiden Fällen bestehen.

Wie viel bekomme ich zurück?

80 Prozent des Kassentarifs für die jeweilige Leistung – nicht 80 Prozent des bezahlten Honorars. Weil der Kassentarif deutlich unter dem Wahlarzthonorar liegt, bleibt ein erheblicher Teil bei Ihnen. Den genauen Betrag für eine bestimmte Position nennt Ihnen Ihre Kasse auf Anfrage schon vor dem Termin.

Wie lange dauert die Erstattung?

Üblicherweise einige Wochen ab Einreichung. Eingereicht wird online über das Serviceportal Ihrer Kasse, per Post oder persönlich. Die Frist beträgt in der Regel 42 Monate ab dem Tag der Behandlung – warten Sie trotzdem nicht so lange, Rechnungen bleiben sonst liegen.

Brauche ich eine Überweisung oder die e-card?

Eine Überweisung ist nicht nötig. Die e-card wird für die Behandlung selbst nicht benötigt, weil nicht über sie abgerechnet wird – Ihre Versicherungsdaten braucht die Ordination aber für die Honorarnote, damit die Kasse sie später zuordnen kann.

Werde ich als Privatpatientin anders behandelt?

Die Frage ist berechtigt und die Antwort lautet: Es gibt hier keine zwei Klassen, weil es nur eine gibt. Jede Patientin bekommt denselben Termin von 25 Minuten und dieselben Untersuchungen. Wer im Ausland oder privat versichert ist, reicht die Honorarnote bei seiner Versicherung ein und bekommt nach deren Bedingungen erstattet.