Impfplan für Schulkinder

Lesedauer etwa 11 Minuten · Fachlich durchgesehen am 4.9.2026 von Dr. Linda Tamme

Im Schulalter fällt die eine Impfentscheidung, die unmittelbar mit der Frauenheilkunde zu tun hat.

Im Schulalter fällt die einzige Impfentscheidung, die unmittelbar mit der Frauenheilkunde zu tun hat: die HPV-Impfung. Sie wird ab neun Jahren gegeben, schützt vor rund neunzig Prozent der Gebärmutterhalskarzinome – und wird in Österreich von einem erheblichen Teil der Familien nicht in Anspruch genommen. Diese Seite ordnet sie in das übrige Schulprogramm ein.

Zur Adresse dieser Seite

Die Adresse enthält noch die Jahreszahl 2018 – sie stammt aus der früheren Website und bleibt erhalten, damit bestehende Verweise weiterhin funktionieren. Der Inhalt richtet sich nach dem aktuellen Impfplan. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung des Bundesministeriums.

Was im Schulalter ansteht

AlterImpfungAnmerkung
ab 9 JahrenHPVzwei Dosen; kostenfrei bis zum 21. Geburtstag
7 bis 9 JahreDiphtherie, Tetanus, Keuchhusten, KinderlähmungAuffrischung, Vierfachimpfstoff
10 bis 13 JahreMeningokokken ACWYeine Dosis
SchulalterMasern-Mumps-RötelnNachholen fehlender Dosen
SchulalterHepatitis BNachholen, falls im Säuglingsalter versäumt
laufendFSMEAuffrischung nach dem jeweiligen Schema

Ein erheblicher Teil davon findet in Österreich als Schulimpfung statt, organisiert vom schulärztlichen Dienst. Was dort nicht abgedeckt ist oder versäumt wurde, lässt sich bei der Kinderärztin, der Hausärztin oder in einer öffentlichen Impfstelle nachholen.

Verglichen mit dem ersten Lebensjahr ist das Schulalter impftechnisch ruhig: wenige Termine, keine Grundimmunisierungen, sondern Auffrischungen und Nachholungen – mit einer Ausnahme, der HPV-Impfung, die hier neu beginnt und für die es keinen späteren gleichwertigen Zeitpunkt gibt.

Die HPV-Impfung

Sie ist der Grund, warum diese Seite auf einer frauenärztlichen Website steht.

Humane Papillomaviren werden bei Haut- und Schleimhautkontakt übertragen. Etwa acht von zehn sexuell aktiven Menschen infizieren sich im Lauf ihres Lebens mindestens einmal; die allermeisten Infektionen heilen von selbst aus. Bleibt ein Hochrisiko-Typ über Jahre bestehen, kann daraus über zehn bis fünfzehn Jahre ein Gebärmutterhalskarzinom entstehen.

Praktisch jedes Gebärmutterhalskarzinom geht auf eine solche Infektion zurück. Das ist ungewöhnlich: Bei kaum einer anderen Krebsart lässt sich eine einzelne notwendige Ursache so klar benennen – und genau deshalb ist dieser Krebs der einzige, dem sich mit einer Impfung weitgehend vorbeugen lässt.

Der in Österreich verwendete Neunfach-Impfstoff deckt die Typen ab, die für rund neunzig Prozent der Gebärmutterhalskarzinome verantwortlich sind, dazu die Auslöser von Feigwarzen. Ausführlich steht das auf der Seite HPV – Humane Papillomaviren.

Warum so früh

Die Impfung wirkt am besten vor dem ersten Geschlechtsverkehr, weil dann noch keine Begegnung mit den enthaltenen Typen stattgefunden hat. Sie wird deshalb ab dem vollendeten neunten Lebensjahr empfohlen.

Dazu kommt ein zweiter Grund, der weniger bekannt ist: Die Immunantwort fällt in diesem Alter kräftiger aus als später. Deshalb genügen bis zum 15. Geburtstag zwei Dosen im Abstand von sechs bis zwölf Monaten, während ab 15 drei Dosen vorgesehen sind.

Wie wirksam sie ist, lässt sich inzwischen an gezählten Erkrankungen ablesen und nicht nur an Modellrechnungen. Eine schwedische Untersuchung an über 1,6 Millionen Frauen zeigte, dass bei Impfung vor dem 17. Lebensjahr die Häufigkeit invasiver Gebärmutterhalskarzinome um rund 88 Prozent sank.

Der frühe Zeitpunkt ist der Punkt, an dem die Beratung regelmäßig hakt. Eltern eines neunjährigen Kindes finden es unpassend, über eine sexuell übertragbare Infektion zu sprechen. Die Antwort darauf ist einfach und wird selten so ausgesprochen: Es geht nicht um Sexualität, sondern um einen Zeitpunkt, an dem eine Impfung noch vollständig wirkt. Man schnallt einen Sicherheitsgurt auch nicht an, weil man einen Unfall erwartet.

Warum auch Buben geimpft werden

In Österreich ist die HPV-Impfung für Mädchen und Buben gleichermaßen im kostenfreien Programm – und das nicht nur, um Mädchen zu schützen.

HPV verursacht auch Penis-, Anal- und Rachenkarzinome. Die Zahl HPV-bedingter Rachenkarzinome bei Männern steigt seit Jahren; in einigen Ländern hat sie die Zahl der Gebärmutterhalskarzinome inzwischen überholt. Der Nutzen für die Geimpften selbst ist damit unmittelbar.

Hinzu kommt der Effekt auf die Verbreitung. Wird nur die Hälfte einer Altersgruppe geimpft, zirkulieren die Viren weiter; wird die ganze Altersgruppe geimpft, sinkt die Häufigkeit für alle – auch für die Ungeimpften. In Australien, das früh und breit geimpft hat, sind die Infektionen mit den abgedeckten Typen dramatisch zurückgegangen.

Die Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio

Zwischen dem siebten und neunten Lebensjahr steht eine Auffrischung an, üblicherweise als Vierfachimpfstoff. Sie schließt an die Sechsfachimpfung des ersten Lebensjahres an; Hepatitis B und Haemophilus influenzae b sind nicht mehr enthalten, weil dort keine weitere Auffrischung nötig ist.

Der Keuchhustenanteil ist der wichtigste. Der Schutz nach der Grundimmunisierung hält nur wenige Jahre, und Schulkinder sind eine der häufigsten Ansteckungsquellen für Säuglinge im Haushalt. Wer ein Baby erwartet und ein Schulkind hat, sollte dessen Auffrischung im Blick haben – siehe Keuchhusten.

Danach ist im Jugendalter eine weitere Auffrischung vorgesehen, und im Erwachsenenalter alle zehn Jahre, ab 60 alle fünf.

Meningokokken ACWY

Zwischen dem zehnten und dreizehnten Lebensjahr wird gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W und Y geimpft, eine einzelne Dosis. Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt: Der zweite Erkrankungsgipfel liegt zwischen fünfzehn und vierundzwanzig Jahren.

Jugendliche und junge Erwachsene tragen den Erreger häufiger im Rachen und geben ihn häufiger weiter – enger Kontakt, gemeinsame Getränke, Wohnheime, Sportmannschaften. Die Impfung im Schulalter setzt den Schutz genau davor.

Die Impfung gegen Meningokokken B ist eine andere und wird bereits im Säuglingsalter gegeben; siehe Meningokokken und Bexsero.

Was nachgeholt wird

Das Schulalter ist die letzte Gelegenheit, bei der jemand systematisch in den Impfpass sieht, bevor es Jahre nicht mehr geschieht. Deshalb wird dabei geprüft, was fehlt.

Masern-Mumps-Röteln: Zwei Dosen gelten als vollständiger Schutz. Steht nur eine im Pass, wird die zweite nachgeholt – in jedem Alter und kostenfrei. Für Mädchen ist das der Punkt, an dem sich später eine Schwangerschaft entspannt planen lässt: Die MMR-Impfung ist ein Lebendimpfstoff und in der Schwangerschaft nicht möglich. Siehe Röteln und Masern.

Windpocken: aus demselben Grund. Wer die Erkrankung nicht durchgemacht hat und nicht geimpft ist, sollte es im Schulalter nachholen.

Hepatitis B: falls die Grundimmunisierung im Säuglingsalter nicht stattgefunden hat.

FSME: In Österreich wegen der hohen Verbreitung von Bedeutung. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Dosen, danach folgen Auffrischungen nach dem jeweiligen Schema.

Wie sicher die HPV-Impfung ist

Weil diese Impfung mehr diskutiert wird als jede andere im Schulprogramm, gehören die Sicherheitsdaten hierher.

Weltweit wurden weit über 500 Millionen Dosen verabreicht. Die häufigsten Nebenwirkungen sind lokal und kurz: Schmerz, Rötung und Schwellung an der Einstichstelle, seltener Kopfschmerzen, Müdigkeit oder leichtes Fieber für ein bis zwei Tage.

Zwei Behauptungen halten sich hartnäckig und sind beide untersucht worden. Ein Zusammenhang mit dem chronischen Erschöpfungssyndrom oder mit Autoimmunerkrankungen ließ sich in großen Registerstudien mit Millionen geimpfter Mädchen nicht finden – die Erkrankungshäufigkeit war bei Geimpften und Ungeimpften gleich. Und ein Einfluss auf die spätere Fruchtbarkeit ist weder biologisch plausibel noch in den Daten erkennbar; das Gegenteil trifft eher zu, weil eine vermiedene Konisation die Gebärmutterhalsfunktion erhält.

Was tatsächlich vorkommt, sind Kreislaufreaktionen bei Jugendlichen unmittelbar nach der Impfung – Schwindel bis hin zur kurzen Ohnmacht. Das ist keine Reaktion auf den Impfstoff, sondern auf die Situation, und der Grund, warum nach der Impfung eine Viertelstunde sitzen geblieben wird. Bei einer Schulimpfung, bei der viele Jugendliche gemeinsam geimpft werden, tritt es gehäuft auf, weil es sich übertragen kann.

Die Durchimpfungsrate in Österreich liegt deutlich unter der Länder, in denen der Rückgang der Karzinome bereits messbar ist. Das ist kein medizinisches, sondern ein organisatorisches Problem: Die Impfung ist kostenfrei, sie ist wirksam, und sie wird trotzdem oft nicht wahrgenommen.

Wer im Schulalter entscheidet

Bis zum vierzehnten Geburtstag willigen die Obsorgeberechtigten ein; bei einer Routineimpfung genügt die Zustimmung eines Elternteils. Sind sich die Eltern uneinig, wird nicht geimpft.

Ab vierzehn Jahren gilt ein Mensch in Österreich in medizinischen Fragen als entscheidungsfähig, sofern er die Tragweite versteht – und kann einer Impfung dann selbst zustimmen oder sie ablehnen, auch abweichend vom Willen der Eltern.

Praktisch spielt das vor allem bei der HPV-Impfung eine Rolle. Eine Vierzehnjährige, die sie im Schulprogramm versäumt hat, kann sie selbst nachholen lassen. In der Praxis wird das Gespräch dennoch üblicherweise gemeinsam geführt, weil eine Entscheidung, die zu Hause mitgetragen wird, die bessere ist. Näheres zum rechtlichen Rahmen steht auf der Seite Impfaufklärung.

Was Jugendliche selbst wissen sollten

Diese Seite richtet sich an Eltern, aber ein Teil davon gehört den Jugendlichen selbst gesagt – und zwar in ihren eigenen Worten, nicht in denen eines Formulars.

Die HPV-Impfung ist keine Aussage über dich. Sie wird allen gegeben, weil sie am besten wirkt, bevor man mit dem Virus in Berührung kommt. Sie ist keine Vermutung darüber, wann oder ob jemand Sex hat.

Es tut kurz weh und dann nicht mehr. Der Arm ist ein bis zwei Tage druckempfindlich, mehr passiert bei den meisten nicht. Wenn dir bei Spritzen schwindlig wird, sag es vorher – dann wird im Liegen geimpft. Das ist häufig und kein Grund, sich unwohl zu fühlen.

Du darfst mitreden. Ab vierzehn entscheidest du in medizinischen Fragen selbst, wenn du verstehst, worum es geht. Auch vorher gehört deine Meinung ins Gespräch, und du darfst fragen, so oft du willst.

Ein Termin bei der Frauenärztin ist zuerst ein Gespräch. Untersucht wird, was besprochen und verstanden wurde – nicht mehr. Du kannst jemanden mitbringen oder allein kommen, und du kannst jederzeit sagen, dass etwas aufhören soll.

Der erste Termin in einer frauenärztlichen Ordination

Für Mädchen fällt in dieses Alter häufig der erste eigene gynäkologische Termin – manchmal wegen der HPV-Impfung, manchmal wegen der ersten Regelblutung, wegen Zyklusfragen oder später wegen Verhütung.

Ein solcher Termin muss keine Untersuchung enthalten. Er kann ein Gespräch sein, und was untersucht wird, entscheidet die Patientin. Wer nur reden möchte, kann das tun; wer eine Begleitperson dabeihaben möchte, bringt sie mit; wer allein sprechen möchte, kann auch das.

Es ist außerdem der Termin, an dem sich der Impfpass durchsehen lässt. Zwischen der letzten Schulimpfung und der nächsten Gelegenheit liegen sonst oft zehn Jahre und mehr – und ausgerechnet in dieser Zeit fallen die Fristen an, die später zählen: die HPV-Impfung im kostenfreien Programm bis zum 21. Geburtstag, der Röteln- und Masernschutz vor einer Schwangerschaft, die Tetanus-Auffrischung.

Wie eine Schulimpfung abläuft

In Österreich wird ein Teil dieser Impfungen im Rahmen des schulärztlichen Dienstes durchgeführt. Der Ablauf ist überall ähnlich und wird selten erklärt.

Vor dem Termin bekommen die Eltern ein Informationsblatt und eine Einverständniserklärung nach Hause. Ohne unterschriebene Erklärung wird nicht geimpft – der häufigste Grund für eine versäumte Schulimpfung ist ein Formular, das nicht zurückgekommen ist.

Am Impftag wird kurz nach akuten Erkrankungen, Allergien und früheren Reaktionen gefragt. Wer an diesem Tag fiebert, wird nicht geimpft und bekommt einen Ersatztermin – oder muss die Impfung außerhalb der Schule nachholen.

Nach der Impfung bleiben die Jugendlichen eine Viertelstunde. Das ist bei Schulimpfungen besonders wichtig, weil Kreislaufreaktionen in einer Gruppe gehäuft auftreten.

Eingetragen wird die Impfung in den Impfpass. Geben Sie ihn Ihrem Kind mit – ohne ihn wird zwar geimpft, aber der Eintrag fehlt dann dort, wo später jemand nachsehen wird. Ein Nachtragen ist möglich und lästig.

Wichtig für Eltern: Eine Schulimpfung ersetzt nicht das Aufklärungsgespräch. Wenn Sie Fragen haben, die auf dem Informationsblatt nicht beantwortet sind, klären Sie sie vorher – bei der Schulärztin, der Kinderärztin oder in dieser Ordination, wenn es um HPV geht.

Wenn die Schulimpfung versäumt wurde

Das kommt häufig vor – wegen Krankheit am Impftag, wegen eines nicht zurückgegebenen Formulars, wegen eines Schulwechsels.

Nachholen ist bei allen hier genannten Impfungen möglich. Eine begonnene Serie wird fortgesetzt und nicht neu begonnen, unabhängig davon, wie viel Zeit vergangen ist. Bei der HPV-Impfung ist zu bedenken, dass ab dem 15. Geburtstag drei statt zwei Dosen nötig sind – ein Grund, es nicht zu lange aufzuschieben.

Kostenfrei bleibt die HPV-Impfung in Österreich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Empfohlen ist sie bis zum vollendeten 30., ab 21 allerdings als Selbstzahlerleistung – und auch darüber hinaus möglich, wenn sie gewünscht wird. Die Bedingungen dieses Programms wurden mehrfach erweitert und befristet verlängert; den aktuellen Stand sagt Ihnen die öffentliche Impfstelle oder diese Ordination.

Der Übergang ins Erwachsenenalter

Nach der letzten Schulimpfung endet die Betreuung, die von selbst an Termine erinnert. Was danach kommt, hängt daran, dass jemand daran denkt – und genau dort entstehen die Impflücken, die später in der Kinderwunschberatung auffallen.

Drei Dinge laufen weiter und werden regelmäßig übersehen. Die Tetanus- und Diphtherie-Auffrischung ist alle zehn Jahre fällig, meist gemeinsam mit Keuchhusten; die häufigste Antwort auf die Frage nach der letzten Impfung lautet „irgendwann nach einer Schnittverletzung". Die FSME-Auffrischung folgt einem eigenen Schema und wird nach dem Auszug von zu Hause oft nicht weitergeführt. Und die HPV-Impfung bleibt bis zum 21. Geburtstag kostenfrei – eine Frist, die abläuft, ohne dass jemand daran erinnert. Empfohlen ist sie bis 30, ab dem 21. Geburtstag allerdings auf eigene Kosten.

Für junge Frauen ist der frauenärztliche Termin die naheliegende Gelegenheit, das aufzufangen. Er findet ohnehin statt, meist jährlich, und er fällt in genau das Alter, in dem diese Fristen zusammenlaufen.

Der Vollständigkeit halber gehört dazu, was vor einer Schwangerschaft erledigt sein muss und danach nicht mehr nachgeholt werden kann: die Lebendimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen, danach ein Monat Abstand zu einer Schwangerschaft – insgesamt also rund zwei Monate. Das ist wenig, wenn man es einplant, und ärgerlich, wenn es einem beim positiven Test einfällt.

Wie es weitergeht

Zur HPV-Impfberatung, zum Impfpass-Check oder zu einem ersten gynäkologischen Termin: Termin vereinbaren. Bringen Sie den Impfpass mit – es ist die Gelegenheit, in einem Termin zu klären, was sonst über Jahre offen bleibt. Was in welchem Alter sonst noch vorgesehen ist, zeigt der Vorsorge-Fahrplan; die Impfungen der ersten Lebensjahre stehen auf der Seite Impfplan für Säuglinge und Kleinkinder.

Häufige Fragen

Warum wird die HPV-Impfung schon mit neun Jahren gegeben?

Weil sie vor dem ersten Geschlechtsverkehr am besten wirkt und die Immunantwort in diesem Alter kräftiger ausfällt – bis zum 15. Geburtstag genügen deshalb zwei statt drei Dosen.

Mein Kind ist schon älter – ist es zu spät?

Nein. Kaum jemand ist allen neun enthaltenen Typen bereits begegnet, und gegen die übrigen schützt die Impfung weiterhin. Kostenfrei ist sie in Österreich bis zum 21. Geburtstag, empfohlen bis 30 – ab 21 als Selbstzahlerleistung und auch später noch möglich.

Warum werden auch Buben geimpft?

Weil HPV auch Penis-, Anal- und Rachenkarzinome verursacht – der Nutzen ist unmittelbar. Zusätzlich sinkt die Verbreitung, wenn eine ganze Altersgruppe geimpft ist.

Ersetzt die HPV-Impfung die Vorsorgeuntersuchung?

Nein. Der Impfstoff deckt neun Typen ab, nicht alle krebserregenden. Geimpfte Frauen nehmen weiterhin am Screening teil, nur mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit eines auffälligen Befundes.

Kann meine Tochter mit vierzehn selbst entscheiden?

Ja. Ab vierzehn gilt sie in medizinischen Fragen als entscheidungsfähig, sofern sie die Tragweite versteht, und kann selbst zustimmen oder ablehnen.

Wir haben die Schulimpfung versäumt – was jetzt?

Nachholen ist möglich, bei der Kinderärztin, der Hausärztin oder in einer öffentlichen Impfstelle. Eine begonnene Serie wird fortgesetzt, nicht neu begonnen.

Quellen

  1. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2026.
  2. Lei J u. a.: HPV Vaccination and the Risk of Invasive Cervical Cancer. New England Journal of Medicine 2020;383:1340–1348.
  3. World Health Organization: Human papillomavirus vaccines – WHO position paper. Weekly Epidemiological Record 2022.
  4. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), §§ 173, 252 – Einwilligung in medizinische Behandlungen.
  5. Drolet M u. a.: Population-level impact of HPV vaccination programmes. The Lancet 2019;394:497–509.

Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt kein ärztliches Gespräch: Er kennt Ihre Vorgeschichte nicht und kann Sie nicht untersuchen. Wenn etwas an Ihrer Lage von dem abweicht, was hier steht, ist genau diese Abweichung das Entscheidende.

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