Röteln

Lesedauer etwa 10 Minuten · Fachlich durchgesehen am 4.9.2026 von Dr. Linda Tamme

Für Erwachsene harmlos, für ein ungeborenes Kind in den ersten Wochen eine der gefährlichsten Infektionen. Alles zählt, was vor der Schwangerschaft geschehen ist.

Röteln sind für Erwachsene eine der harmlosesten Viruserkrankungen überhaupt – und für ein ungeborenes Kind in den ersten Schwangerschaftswochen eine der gefährlichsten. Aus diesem Widerspruch folgt alles, was in der Frauenheilkunde über Röteln zu sagen ist: Es geht nicht um die Erkrankung, sondern um den Schutz davor, und der muss vor der Schwangerschaft stehen.

Warum Röteln in der Frauenheilkunde ein Thema sind

Wer sich als Erwachsene mit Röteln ansteckt, bekommt in der Hälfte der Fälle gar nichts davon mit. Bei den übrigen verläuft es als leichte Erkrankung mit kleinfleckigem Ausschlag, geschwollenen Lymphknoten hinter den Ohren und im Nacken, leichtem Fieber und bei Erwachsenen häufig Gelenkschmerzen. Nach wenigen Tagen ist es vorbei.

Steckt sich hingegen eine Schwangere in den ersten Wochen an, gelangt das Virus über den Mutterkuchen zum Kind und stört dort die Organentwicklung, die gerade abläuft. Das Ergebnis heißt Rötelnembryopathie oder Gregg-Syndrom und ist eine der schwersten Folgen, die eine Infektion in der Schwangerschaft haben kann.

Deshalb steht der Rötelnschutz in jeder Beratung vor einer Schwangerschaft an einer der ersten Stellen. Und deshalb ist die Bestimmung der Rötelnantikörper Teil der ersten großen Blutabnahme im Eltern-Kind-Pass. Nur ist dieser Zeitpunkt für eine Impfung bereits zu spät – dazu weiter unten.

Was bei einer Infektion in der Schwangerschaft geschieht

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Das Risiko einer Schädigung fällt mit fortschreitender Schwangerschaft steil ab, und zwar so deutlich, dass sich daraus die gesamte Beratung ableitet.

Zeitpunkt der AnsteckungRisiko einer Schädigung
bis 11. Schwangerschaftswochebis zu 90 %
11. bis 16. Wocheetwa 10 bis 20 %
17. bis 20. Wochegering, meist nur Hörschäden
nach der 20. Wochepraktisch keine Fehlbildungen mehr

Die klassische Trias besteht aus Herzfehlern, Augenschäden mit Linsentrübung und Innenohrschwerhörigkeit. Dazu kommen häufig eine Wachstumsverzögerung, eine Vergrößerung von Leber und Milz, Blutbildungsstörungen und Schäden am zentralen Nervensystem. Ein Teil der Folgen zeigt sich erst Jahre später, etwa eine Zuckerkrankheit oder eine fortschreitende Hörminderung.

Die Häufigkeit einer Fehlgeburt ist ebenfalls erhöht. Es gibt keine Behandlung, die das Kind schützen würde – weder ein Medikament noch die Gabe von Antikörpern. Genau das macht den Unterschied zu vielen anderen Infektionen aus: Es zählt ausschließlich, ob vorher geimpft wurde.

Der Rötelnschutz: was der Befund bedeutet

Der Schutz wird über Antikörper im Blut bestimmt. Zwei Impfungen mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff gelten als vollständiger Schutz; er hält nach heutigem Wissen lebenslang. Ist der Impfstatus dokumentiert, genügt der Impfpass – eine Antikörperbestimmung ist dann nicht zwingend nötig.

Häufiger ist die andere Situation: Der Impfpass ist verloren, unvollständig oder es steht nur eine einzelne Impfung darin. Dann wird der Antikörpertiter bestimmt. Sind ausreichend Antikörper vorhanden, besteht Schutz. Sind sie es nicht oder liegt der Wert im Graubereich, wird geimpft – aber eben nicht in der Schwangerschaft.

Ein wichtiger Hinweis zur Einordnung eines Befundes: Der Rötelntiter wird in Österreich seit einigen Jahren zurückhaltender interpretiert als früher. Zwei dokumentierte Impfungen gelten als Schutz, auch wenn der gemessene Titer niedrig ausfällt. Wer zweimal geimpft ist und einen grenzwertigen Wert vorlegt, braucht deshalb in aller Regel keine weitere Impfung und keine Sorge.

Warum die Impfung vor die Schwangerschaft gehört

Der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff: Er enthält abgeschwächte, aber vermehrungsfähige Viren. Solche Impfstoffe werden in der Schwangerschaft nicht verabreicht. Ein Schaden ist zwar in keiner der Untersuchungen aufgetreten, in denen versehentlich in der Frühschwangerschaft geimpft wurde – ein theoretisches Restrisiko lässt sich aber nicht ausschließen, und deshalb bleibt es bei der Zurückhaltung.

Praktisch heißt das: Nach einer MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden. Wer im Rahmen der Kinderwunschberatung feststellt, dass der Schutz fehlt, verliert also einen Zyklus – kein großer Preis, aber einer, der sich mit rechtzeitiger Planung ganz vermeiden lässt.

Und umgekehrt: Wurde versehentlich in einer bereits bestehenden Schwangerschaft geimpft, ist das kein Grund für weitergehende Maßnahmen. In den Registern, in denen solche Fälle gesammelt wurden, trat keine einzige Rötelnembryopathie auf.

Nach der Geburt ist die Impfung dagegen unproblematisch und ausdrücklich empfohlen, wenn der Schutz fehlt – auch in der Stillzeit. Die beste Gelegenheit ist der Wochenbettbesuch: Wer im Eltern-Kind-Pass einen fehlenden Rötelnschutz stehen hat, sollte ihn nicht bis zur nächsten Schwangerschaft mitschleppen.

Was zu tun ist, wenn in der Schwangerschaft ein Kontakt bestand

Der erste Schritt ist immer der Blick auf den Impfstatus. Bei zwei dokumentierten Impfungen oder nachgewiesenen Antikörpern besteht Schutz, und die Sorge erledigt sich damit.

Ist der Status unklar, wird umgehend Blut abgenommen. Gefragt wird nach zwei Antikörperklassen: IgG spricht für einen zurückliegenden Kontakt oder eine Impfung, IgM für eine frische Infektion. Weil die Werte je nach Zeitpunkt schwer zu deuten sind, wird die Bestimmung nach ein bis zwei Wochen wiederholt und im Zweifel in einem Speziallabor mit einem Aviditätstest ergänzt, der das Alter der Antikörper abschätzt.

Bestätigt sich eine frische Infektion in der Frühschwangerschaft, folgt ein ausführliches Gespräch über das tatsächliche Risiko, über weiterführende Untersuchungen und über die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Diese Gespräche sind schwer, und sie gehören in Ruhe geführt – nicht am Telefon und nicht zwischen zwei Terminen.

Die Gabe von Immunglobulinen nach einem Kontakt gilt heute als unsicher: Sie kann eine Infektion abmildern oder verschleiern, ein Schutz des Kindes ist damit nicht belegt. Sie ersetzt in keinem Fall die Impfung davor.

Woran man Röteln erkennt – und womit sie verwechselt werden

Der Ausschlag beginnt hinter den Ohren und im Gesicht und breitet sich innerhalb eines Tages über den ganzen Körper aus. Er besteht aus kleinen, hellroten Flecken, die einzeln stehen bleiben und nicht ineinanderfließen, und er verschwindet nach ein bis drei Tagen wieder. Typischer als der Ausschlag sind die geschwollenen Lymphknoten hinter den Ohren und im Nacken, die schon vorher auftreten und länger bleiben.

Bei Erwachsenen, besonders bei Frauen, kommen Gelenkbeschwerden an Fingern, Handgelenken und Knien dazu. Sie halten meist ein bis zwei Wochen an, gelegentlich länger, und heilen folgenlos aus.

Verwechselt werden Röteln regelmäßig mit Masern, bei denen der Ausschlag großfleckig ist, ineinanderfließt und von hohem Fieber und deutlichem Krankheitsgefühl begleitet wird; mit Scharlach, bei dem der Ausschlag sich rau wie Sandpapier anfühlt und die Mundpartie ausspart; und eben mit Ringelröteln. Aus der Ferne und ohne Erfahrung sind diese Unterschiede nicht zuverlässig zu treffen.

Deshalb ein praktischer Satz für die Schwangerschaft: Die Blickdiagnose zählt nicht. Weder die eigene noch die einer anderen Person. Besteht Verdacht auf einen Kontakt, entscheidet die Blutabnahme – nicht, wie der Ausschlag aussah oder was in der Kindergartengruppe erzählt wurde.

Wie Röteln übertragen werden

Über Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch beträgt zwei bis drei Wochen. Ansteckend ist eine erkrankte Person etwa eine Woche vor bis eine Woche nach dem Auftreten des Ausschlags – also auch dann, wenn noch niemand weiß, dass es Röteln sind. Bei den Hälfte der Erkrankungen, die ohne Ausschlag verlaufen, weiß es überhaupt nie jemand.

Genau darin liegt das Problem für Schwangere: Man kann sich nicht darauf verlassen, Kontakte zu meiden, weil man sie nicht erkennt. Der einzige verlässliche Schutz ist der eigene, und der einzige verlässliche Weg dorthin ist die Impfung.

Ein Kind mit angeborenen Röteln scheidet das Virus über Monate aus und ist in dieser Zeit ansteckend – ein Grund, warum in Kinderkliniken auf den Rötelnschutz des Personals geachtet wird.

Ringelröteln sind etwas völlig anderes

Kaum eine Verwechslung führt in der Schwangerenbetreuung zu so viel unnötiger Sorge – und manchmal zu übersehener echter Gefahr – wie die zwischen Röteln und Ringelröteln. Die Namen ähneln sich, die Erreger haben nichts miteinander zu tun.

Ringelröteln werden vom Parvovirus B19 verursacht. Sie zeigen sich bei Kindern mit einer auffällig geröteten Wange, als hätte jemand geohrfeigt, und danach mit einem girlandenförmigen Ausschlag an Armen und Beinen. Bei Erwachsenen fehlt der Ausschlag oft, dafür stehen Gelenkschmerzen im Vordergrund, die wochenlang anhalten können.

Für die Schwangerschaft sind Ringelröteln durchaus relevant, aber auf eine andere Weise: Sie verursachen keine Fehlbildungen. Das Virus greift die Vorläuferzellen der roten Blutkörperchen an und kann beim Kind zu einer schweren Blutarmut führen, im schlimmsten Fall zu einem Hydrops fetalis. Das Risiko besteht vor allem zwischen der 13. und 20. Woche und liegt insgesamt bei wenigen Prozent der Infektionen.

Der entscheidende Unterschied für die Praxis: Gegen Ringelröteln gibt es keine Impfung, dafür aber eine Behandlung. Wird eine Infektion in der Schwangerschaft festgestellt, wird das Kind über Wochen mit Ultraschall und Dopplermessung überwacht; zeigt sich eine Blutarmut, kann eine Bluttransfusion in die Nabelschnur das Kind retten. Bei Röteln ist es genau umgekehrt: Impfung ja, Behandlung nein.

Wer also von einem Ausschlag in der Kindergartengruppe hört, sollte den Namen genau nehmen. Und wer in einem Kinderberuf arbeitet, sollte wissen, dass auch für Ringelröteln unter Umständen ein Beschäftigungsverbot gilt – hier allerdings nicht, weil eine Impfung versäumt wurde, sondern weil es keine gibt.

Wo Röteln unter den Schwangerschaftsinfektionen stehen

In der ersten großen Blutabnahme des Eltern-Kind-Passes werden mehrere Infektionen abgeklärt. Es hilft, ihre Logik zu kennen, denn sie ist bei jeder eine andere.

InfektionVorbeugungBehandlung in der Schwangerschaft
RötelnImpfung, nur vorherkeine
ToxoplasmoseErnährung und HygieneAntibiotikum
ZytomegalieHygiene, besonders bei Kleinkindernbegrenzt möglich
Ringelrötelnkeine Impfung verfügbarÜberwachung, ggf. Transfusion
WindpockenImpfung, nur vorherAntikörper und Virostatikum
ListerioseErnährungAntibiotikum

Röteln stehen in dieser Aufstellung an der unangenehmsten Stelle: Sie sind die einzige Zeile, in der es weder eine Behandlung noch eine Verhaltensregel gibt, die während der Schwangerschaft noch helfen würde. Alles, was zählt, ist vorher passiert oder nicht.

Das erklärt auch, warum die Rötelnserologie trotz der guten Durchimpfung weiterhin zum festen Programm gehört. Sie klärt nicht eine Erkrankung ab, sondern eine Lücke – und je früher diese Lücke bekannt ist, desto besser lässt sich damit umgehen: durch Meidung von Kontakten, durch Aufmerksamkeit bei Verdacht und durch die Impfung unmittelbar nach der Geburt.

Neben Röteln wird bei derselben Blutabnahme die Blutgruppe bestimmt und ein Antikörpersuchtest durchgeführt, dazu Blutbild, Lues und nach Beratung HIV. Toxoplasmose wird bei negativem Erstbefund im Verlauf wiederholt. Welche Untersuchung wann fällig ist, rechnet der Mutter-Kind-Pass-Planer aus dem errechneten Termin aus.

Beruflicher Kontakt und Beschäftigungsverbot

Wer beruflich mit Kindern arbeitet – in Kindergarten, Schule, Kinderbetreuung, Kinderarztpraxis oder Kinderklinik –, sollte den eigenen Rötelnschutz kennen, bevor eine Schwangerschaft eintritt. In Österreich kann sich aus einem fehlenden Schutz in einer solchen Tätigkeit ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz ergeben.

Das ist keine Formalität, sondern hat unmittelbare Folgen für den Alltag und das Einkommen. Und es lässt sich mit zwei Impfungen und einem Eintrag im Impfpass vollständig vermeiden. Wer in einem dieser Berufe arbeitet und eine Schwangerschaft plant, sollte den Impfstatus deshalb früh klären – nicht erst beim ersten positiven Test.

Wie es um Röteln in Österreich steht

Die Rötelnimpfung ist Teil des kostenfreien Kinderimpfprogramms und wird als Masern-Mumps-Röteln-Kombination im ersten und zweiten Lebensjahr gegeben. Für Erwachsene ohne ausreichenden Schutz ist die MMR-Impfung in Österreich ebenfalls kostenfrei erhältlich – unabhängig vom Alter, in den öffentlichen Impfstellen.

Angeborene Röteln sind dadurch sehr selten geworden. Selten heißt allerdings nicht verschwunden: Röteln zirkulieren in Teilen der Welt weiterhin, und die Durchimpfungsraten in Europa schwanken. Für eine einzelne Frau ist die Statistik ohnehin nicht die relevante Größe – der eigene Schutz ist es.

Was vor einer Schwangerschaft sonst noch geprüft gehört – Schilddrüse, Eisen, Vitamin D, Folsäure ab vier Wochen vor der Empfängnis –, steht im Vorsorge-Fahrplan. Wann die Untersuchungen des Eltern-Kind-Passes fällig werden, rechnet der Mutter-Kind-Pass-Planer aus.

Was das für Sie heißt

Wenn Sie eine Schwangerschaft planen oder auch nur für möglich halten: Sehen Sie in Ihren Impfpass. Stehen dort zwei MMR-Impfungen, ist das Thema erledigt. Steht dort eine oder keine, oder finden Sie den Pass nicht, lassen Sie den Titer bestimmen – das ist eine Blutabnahme, sonst nichts.

Fehlt der Schutz, wird zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen geimpft, und danach wartet man einen Monat. Das ist der gesamte Aufwand. Gemessen daran, was er verhindert, ist es der beste Handel in der gesamten Schwangerschaftsvorsorge.

Zur Klärung des Impfstatus, zur Kinderwunschberatung oder zur Schwangerenbetreuung: Termin vereinbaren.

Ein letzter Gedanke zur Einordnung. Röteln gehören zu den Themen, bei denen die Beratung fast immer mit einer Entwarnung endet: Die allermeisten Frauen sind zweimal geimpft und damit geschützt, und das Gespräch dauert eine Minute. Genau dieser unspektakuläre Verlauf ist das Ergebnis eines Impfprogramms, das über Jahrzehnte funktioniert hat – und der Grund, warum eine Erkrankung, die früher jedes Jahr Kinder mit schweren Schäden zur Welt kommen ließ, heute in der Ausbildung fast nur noch als Kapitel vorkommt. Dass sie so selten geworden ist, macht den einzelnen Blick in den Impfpass nicht überflüssig, sondern lohnend: Er ist der Beitrag, mit dem es so bleibt.

Häufige Fragen

Ich bin schwanger und weiß nicht, ob ich geimpft bin. Was jetzt?

Der Rötelntiter wird ohnehin bei der ersten Untersuchung des Eltern-Kind-Passes bestimmt. Fehlt der Schutz, wird nicht in der Schwangerschaft geimpft, sondern unmittelbar nach der Geburt – und bis dahin gilt: Kontakt zu Erkrankten meiden und bei Verdacht sofort melden.

Kann man Röteln zweimal bekommen?

Praktisch nein. Eine durchgemachte Infektion hinterlässt einen lebenslangen Schutz, ebenso zwei Impfungen. Sehr selten beschriebene Zweitinfektionen verlaufen ohne Bedeutung für das Kind.

Muss der Partner geimpft sein?

Sinnvoll ist es – nicht wegen eines direkten Risikos für das Kind, sondern weil er die Infektion sonst nach Hause tragen könnte. Dasselbe gilt für ältere Geschwisterkinder.

Darf ich nach der MMR-Impfung stillen?

Ja. Die Impfung ist in der Stillzeit ausdrücklich möglich und wird bei fehlendem Schutz unmittelbar nach der Geburt empfohlen.

Wie lange muss ich nach der Impfung mit einer Schwangerschaft warten?

Ein Monat. Tritt eine Schwangerschaft früher ein, ist das kein Grund für weitergehende Maßnahmen – in den Registern versehentlich geimpfter Schwangerer trat keine Rötelnembryopathie auf.

Ist die Impfung auch mit 40 noch sinnvoll?

Wenn eine Schwangerschaft noch möglich ist und der Schutz fehlt: ja. Ansonsten geht es beim MMR-Impfstoff im Erwachsenenalter vor allem um den Masernanteil.

Quellen

  1. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2026.
  2. World Health Organization: Rubella vaccines – WHO position paper. Weekly Epidemiological Record 2020.
  3. Miller E, Cradock-Watson JE, Pollock TM: Consequences of confirmed maternal rubella at successive stages of pregnancy. The Lancet 1982;2:781–784.
  4. Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Röteln, Berlin 2025.
  5. Mutterschutzgesetz (MSchG), § 4: Beschäftigungsverbote bei Infektionsgefahr.

Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt kein ärztliches Gespräch: Er kennt Ihre Vorgeschichte nicht und kann Sie nicht untersuchen. Wenn etwas an Ihrer Lage von dem abweicht, was hier steht, ist genau diese Abweichung das Entscheidende.

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