Wechseljahre
Was in dieser Zeit im Körper geschieht, welche Beschwerden dazugehören, was gegen sie hilft – und was unabhängig von Beschwerden zu bedenken ist.
Die Wechseljahre sind kein Ereignis, sondern ein Abschnitt: Sie beginnen meist um das 45. Lebensjahr mit unregelmäßigen Zyklen, erreichen mit der letzten Blutung ihre Mitte und klingen erst Jahre danach aus. Was in dieser Zeit im Körper geschieht, ist gut verstanden – und besser behandelbar, als der Ruf der Hormontherapie vermuten lässt. Diese Übersicht ordnet, was auf den einzelnen Seiten ausführlich steht.
Die Beschwerden reichen weit über Hitzewallungen hinaus: Schlafstörungen, Herzklopfen, Gelenkschmerzen, trockene Scheide, häufigere Blasenentzündungen, nachlassende Lust. Nicht jede Frau hat alle, jede dritte hat kaum welche. Der Wechseljahre-Test (Menopause Rating Scale II) misst in zwei Minuten, wie stark die Beschwerden tatsächlich sind – eine Zahl, mit der sich in der Beratung anfangen lässt.
Die Behandlung richtet sich nach dem, was stört. Gegen Hitzewallungen und Schlafstörungen ist die Hormontherapie die wirksamste Möglichkeit; für gesunde Frauen unter 60 oder innerhalb von zehn Jahren nach der letzten Blutung überwiegt nach heutigem Stand der Nutzen. Gegen trockene Scheide und Blasenbeschwerden genügt oft eine örtliche Östrogenbehandlung, die kaum ins Blut gelangt. Wer keine Hormone möchte oder nicht nehmen darf, hat Alternativen – mit ehrlich benannten Grenzen. Was heute gilt und was überholt ist, steht in der Übersicht zu den Wechseljahren.
Zwei Dinge, die oft übersehen werden. Erstens: Verhütet werden muss weiter, bis ein Jahr nach der letzten Blutung, wenn diese nach dem 50. Geburtstag lag – sonst zwei Jahre. Die Hormonspirale Mirena löst in dieser Zeit drei Fragen zugleich: Sie verhütet, schwächt die oft stärker werdenden Blutungen ab und kann später den Gestagenanteil einer Hormontherapie übernehmen. Zweitens: Stimmungstiefs in diesen Jahren haben selten nur eine Ursache. Hormone spielen mit, aber auch Schlaf, Belastung und Lebensumstände. Wo eine psychotherapeutische Abklärung und Unterstützung sinnvoll ist, vermitteln wir weiter, statt die Frage abzutun.
Vorsorge bleibt. Krebsabstrich, Brustuntersuchung und Mammografie laufen unabhängig von der Hormonsituation weiter; was wann ansteht, zeigt der Vorsorge-Fahrplan. Und jede Blutung, die später als zwölf Monate nach der letzten auftritt, gehört abgeklärt – auch dann, wenn sie harmlos ausfällt.
Die Ordination ist eine Wahlarztordination in Wien-Leopoldstadt. Die Beratung nimmt sich die Zeit, die das Thema braucht; die Honorarnote reichen Sie bei Ihrer Kasse ein. Termin vereinbaren.
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Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass die Wechseljahre begonnen haben?
Meist an den Zyklen: Sie werden kürzer oder länger, die Blutung stärker oder schwächer, einzelne Blutungen bleiben aus. Hitzewallungen und Schlafstörungen kommen oft erst später dazu. Ein Hormonwert im Blut kann das bestätigen, ist in dieser Phase aber schwankend und deshalb nur im Zusammenhang mit den Beschwerden aussagekräftig.
Ist die Hormontherapie gefährlich?
Für gesunde Frauen, die sie innerhalb von zehn Jahren nach der letzten Blutung oder vor dem 60. Geburtstag beginnen, überwiegt nach heutigem Wissen der Nutzen. Das Brustkrebsrisiko steigt unter einer kombinierten Therapie geringfügig und erst nach mehreren Jahren; Östrogen über die Haut erhöht das Thromboserisiko nicht. Ob sie für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Vorgeschichte ab – das ist Inhalt des Gesprächs.
Muss ich in den Wechseljahren noch verhüten?
Ja. Unregelmäßige Zyklen heißen nicht, dass kein Eisprung mehr stattfindet. Als Faustregel gilt: bis ein Jahr nach der letzten Blutung, wenn diese nach dem 50. Geburtstag lag, sonst bis zwei Jahre danach.
Welche Untersuchung ist in dieser Zeit wichtig?
Die jährliche Kontrolle mit Krebsabstrich und Ultraschall, die Brustuntersuchung und ab 45 die Mammografie im Rahmen des österreichischen Früherkennungsprogramms. Dazu jede Blutung, die nach mehr als zwölf Monaten Pause wieder auftritt – die gehört abgeklärt.
Was kostet die Beratung?
Die Ordination ist eine Wahlarztordination; die Beträge stehen auf der Seite Honorare. Die Honorarnote reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, die 80 Prozent des entsprechenden Kassentarifs rückerstattet.